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Dr. M. Brusch und Ilse Ritscher Stiftung
M. Ness Blinden- und Sehbehindertenhilfe
StiftungszweckSatzung
Stiftungszweck
                                                                                                                                    Kleine Taten, die man ausführt,
                                                                                                                                      sind bessere, als große, die man plant.

                                                                    Georg C. Marhall

                 

Die Dr. Margund Brusch und Ilse Ritscher Stiftung 

verfügt über gesicherte Erträge aus dem Stiftungsvermögen und zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes zahlt die Stiftung die Erträge aus. Der Vorstand der Stiftung wendet dabei größt mögliche Sorgfalt an, um sicherzustellen, das die Stiftungserträge auch dort ankommen, wo sie hingehören, nämlich beim Bedürftigen.

Die Präambel unserer Satzung beschreibt eindeutig den Zweck der Stiftung:

Sie soll einen Beitrag leisten, Ziele privater humanitärer Hilfe zu verwirklichen !


Genauer ist der Stiftungszweck im § 2 der Stiftungssatzung bestimmt.
 

Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand der Stiftung. Er entscheidet nach dem Grad der Bedürftigkeit und eigenen Wertvorstellungen. Seine Aufgabe ist es 

      • die Organisation auszuwählen, die eine Zuwendung erhält
      • die Hilfsmaßnahme oder das Projekt zu bestimmen, das gefördert werden soll
      • und über Einzelfallförderungen zu entscheiden.
Der Auswahl der Organisationen, die eine Förderung erhalten können, ist von großer Wichtigkeit. Sie werden gegnüber unserer Stiftung zu einer verantwortungsvollen Verwendung der Fördermittel verpflichtet und haben darüber zu berichten.

Qualitätskriterien, wie z:B. das DZI-Spendensiegel, sind bei der Auswahl der begünstigten Organisation hilfreich, aber nicht Voraussetzung.

Neben den großen Organisationen gibt es auch eine Vielzahl von Vereinen und kleineren Organisationen, die oft ehrenamtlich und mit herausragendem Engagement arbeiten und die hervorragende Initiativen im In- oder Ausland ergriffen haben. Besonders hier möchte sich die Dr. Margund Brusch und Ilse Ritscher Stiftung engagieren, denn diese Körperschaften stehen in der Regel wenig, oder nur regional im Rampenlicht der Öffentlichkeit und der Medien. Ein Zugang zu einem Spendenaufkommen ist für sie ungleich schwieriger.

Die notwendige Recherche des Stiftungsvorstandes ist in diesem Bereich deutlich aufwendiger. Um Transparenz und das erforderliche Vertrauen zu erzielen, ist in der Regel ein persönlicher Kontakt zu den handelnden Personen erforderlich.



Je mehr eine Arbeit um des Menschen willen geschieht,
desto segensreicher ist sie.

.                                                                                                                                                Zenta Maurina


Der Stiftungszweck - humanitäre Hilfe im In- und Ausland  - lässt nahezu unendliche Möglichkeiten des Engagements zu. Er birgt aber auch die Gefahr, die Konzentration auf wichtige Förderziele der Stiftung zu verlieren. Dem begegnet der Stiftungsvorstand aktiv mit der Auswahl von Förderschwerpunkten, ohne sich auch anderen Notwendigkeiten zu verschliessen.


Neue Förderanträge können jederzeit gestellt werden. Wir bitten aber zu bedenken, dass die mittel- bis längerfristig vorgesehenen Förderschwerpunkte bereits einen wesentlichen Teil der Stiftungsmittel binden. Die Zahl der regelmäßig eintreffenden Förderanträge übersteigt die Möglichkeiten der Stiftung bei weitem.

Im übrigen erwarten wir aussagefähige Unterlagen über den Antragsteller und das zu fördernde Projekt. Die Form ist uns dabei relativ egal.

Zur Orientierung: Schreiben Sie uns 
            • wer Sie sind
            • was Sie tun wollen
            • über Ihr Motiv, dies zu tun
            • was erreicht werden soll
            • in welcher Zeit es erreicht werden soll
            • wie Öffentlichkeit hergestellt wird und
            • wie der Verwendungsnachweis geführt wird         
Dem Förderantrag ist die steuerliche Freistellung der beantragenden Organisation beizufügen. 








   
Hamburgs ehem
als zweite  Bürgermeisterin, Frau Schnieber-Jastram, überreichte im Novober 2006 der Stifterin Ilse Ritscher eine Patenschaftsurkunde.









Stifterin Ilse Ritscher (rechts)



      




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